SUISSE ARTE AWARD - dotiert mit CHF 5.000,-

Teilnahmebestimmungen

Häufigkeit der Vergabe:
Der SUISSE ARTE AWARD wird einmal jährlich vergeben.

Träger:
Die Internet-Kunstgalerie Butterbrot, SUISSE ARTE schreibt in Zusammenarbeit mit dem Preisstifter den Kunstpreis SUISSE ARTE AWARD aus.

Teilnahme:
Die Teilnahme am SUISSE ARTE AWARD ist gratis.
Teilnahmeberechtigt sind alle Mitglieder der Kunstgalerie-Butterbrot, SUISSE ARTE (www.kunstgalerie-butterbrot.ch).
Gastmitglieder (30-tägiger Gastzugang) und Mitarbeiter der Internet-Kunstgalerie Butterbrot, SUISSE ARTE können nicht teilnehmen.

Thema:
Das Thema kann frei gewählt werden, muss jedoch aus den drei folgenden Kunstbereichen stammen:
- Malerei
- Skulpturen
- Fotografie.

Anmeldung
Die Anmeldung zur Teilnahme erfolgt online durch das Hochladen des Werkes über das persönliche Profil ("Mein Butterbrot") unter www.kunstgalerie-butterbrot.ch.
Mit dem Hochladen eines Wettbewerbwerkes erklärt sich das Mitglied mit diesen Teilnahmebedingungen sowie den AGB der Internet-Kunstgalerie Butterbrot, SUISSE ARTE einverstanden.

Anmeldefrist:
Eine eigentliche Anmeldefrist gibt es nicht.
Jedes Mitglied der Internet-Kunstgalerie Butterbrot, SUISSE ARTE kann jederzeit im Kalenderjahr (01. Januar bis 31. Dezember eines Jahres) ein Werk in einer Kategorie (Malerei, Skulpturen, Fotografie) beliebig oft hochladen und wieder löschen.
Achtung!
Beim Löschen eines Werkes gehen jedoch alle bis dahin gegebenenfalls erhaltenen Stimmen anderer Mitglieder für dieses Werk verloren!

In diesem Fall werden Mitglieder, die bereits ihre Stimme für dieses Werk abgegeben haben, automatisch vom System über die Löschung des betreffenden Werkes benachrichtigt.
Diese Stimmen sind dann wieder frei verfügbar und können wieder neu für ein anderes Werk abgegeben werden.

Preise:
Die Preise werden auf die drei Sparten Malerei, Skulpturen und Fotografie verteilt.
Es wird keine Sparte bevorzugt!
1. Preis
Urkunde 1. Platz, CHF 3.000,- Preisgeld mit öffentlicher Preisverleihung durch die Internet-Kunstgalerie Butterbrot, SUISSE ARTE und dem Preisstifter.
2. Preis
Urkunde 2. Platz, CHF 1.500,- Preisgeld mit öffentlicher Preisverleihung durch die Internet-Kunstgalerie Butterbrot, SUISSE ARTE und dem Preisstifter.
3. Preis
Urkunde 3. Platz, CHF 500,- Preisgeld mit öffentlicher Preisverleihung durch die Internet-Kunstgalerie Butterbrot, SUISSE ARTE und dem Preisstifter.
Die Preisverleihung wird durch die Internet-Kunstgalerie Butterbrot, SUISSE ARTE und dem Preisstifter vorgenommen und ist in ein attraktives Rahmenprogramm eingebunden.

Zugelassen sind:
Werke, die bisher noch keinen Preis erhalten haben.
Alle Werke müssen so stabil sein, dass sie bei sorgfältiger Behandlung den unvermeidlichen Belastungen einer Kunstausstellung standhalten.
Nicht zugelassen sind Arbeiten, die dazu neigen zu zerfallen oder die nur für eine begrenzte Dauer geschaffen sind.

Bewerbungsunterlagen:
Eine eigentliche Bewerbung ist nicht notwendig. Die Teilnahme erfolgt online. Beim Hochladen des Kunstwerkes sind die gewünschten Verkaufspreise, Masse und Gewichte ebenso anzugeben wie die verwendeten Materialien und Techniken.

Schriftliche Bewerbungen jeglicher Art werden nicht berücksichtigt.
Zugesandte Originale werden nicht angenommen, es sei denn die Internet-Kunstgalerie Butterbrot, SUISSE ARTE oder der Preisstifter haben sie ausdrücklich und unentgeldlich angefordert.

Gewinner:
Kriterien und Prozedere zur Ermittlung der Gewinner des SUISSE ARTE AWARD.
Die Ermittlung der Gewinner des SUISSE ARTE AWARD erfolgt durch folgende vier Gremien:
1. Die Mitglieder der Internet-Kunstgalerie Butterbrot, SUISSE ARTE (keine Gastzugänge) wählen durch Stimmabgabe auf dem Künstlerportal www.kunstgalerie-butterbrot.ch bis zum Ablauf eines Kalenderjahres ihre Favoriten.
2. Die Kuratoren der Internet-Kunstgalerie Butterbrot, suisse arte wählen ihre Favoriten nach Ablauf des jeweiligen Kalenderjahres aus.
3. Die Betreiber der Internet-Kunstgalerie Butterbrot, SUISEE ARTE wählen ihre Favoriten nach Ablauf des jeweiligen Kalenderjahres aus.
4. Die / der Stifter des SUISSE ARTE AWARD wählen / wählt ihre / seine Favoriten nach Ablauf des jeweiligen Kalenderjahres aus.
Dies bedeutet, dass sich die Jury zur Ermittlung der Gewinner des SUISSE ARTE AWARD aus diesen vier genannten Gremien zusammensetzt und jedes Gremium gleichberechtigt zu einem Viertel zur Ermittlung der Gewinner beiträgt.
Die Entscheidungen der einzelnen Gremien werden miteinander verknüpft und damit die Gewinner ermittelt.
Bei Stimmengleichheit hat der Preisstifter den Stichentscheid.
Diese Entscheidung ist bindend und nicht anfechtbar. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Zu diesem Vorgang wird keine Korrespondenz geführt.

Preisverleihung:
Alle Favoriten, die durch die Gremien vorgeschlagen wurden, werden umgehend nach ihrer Ermittlung durch die Internet-Kunstgalerie Butterbrot, SUISSE ARTE informiert. Sie verpflichten sich, ein professionelles digitales Foto ihres nominierten Werkes an die Internet-Kunstgalerie Butterbrot, SUISSE ARTE via E-Mail zu senden. Dieser Termin wird noch bekannt gegeben.
Eine nicht erfolgte fristgerechte Einsendung oder eine ungenügende Qualität des eingesandten Fotos führen zum Ausschluss aus dem SUISSE ARTE AWARD.

Die Favoriten werden jedes Jahr an der SUISSE ARTE AWARD - Preisverleihung der Öffentlichkeit und Presse präsentiert und die drei Gewinner aus dem Kreis der Favoriten bekannt gegeben.
Die persönliche Anwesenheit der Favoriten zur Preisverleihung wird von der Internet-Kunstgalerie Butterbrot, SUISSE ARTE und dem Preisstifter unentgeldlich erbeten und erwartet (siehe auch Rechte/Pflichten).

Rechte/Pflichten
Die Mitglieder bestätigen mit ihrer Teilnahme am SUISSE ARTE AWARD, dass ihre Arbeiten von ihnen selbst hergestellt wurden und frei von jeglichen Rechten Dritter sind.
Jedes Mitglied, das am SUISSE ARTE AWARD teilnimmt, ist damit einverstanden, dass die teilnehmenden Kunstwerke der Öffentlichkeit (eventuell auch an einer späteren SUISSE ARTE-Ausstellung) zugänglich gemacht werden und dass in öffentlichen und elektronischen Medien darüber berichtet wird.
Für alle Entscheidungen aus Anlass der Vergabe des SUISSE ARTE AWARD ist der Rechtsweg ausgeschlossen.
Die Internet-Kunstgalerie Butterbrot, SUISSE ARTE und dem Preisstifter werden unbefristet alle Verwertungsrechte der hochgeladenen Kunstwerke in Bildbänden, auf Einladungskarten, in Broschüren, Büchern, Tages- und Fachzeitungen sowie im Internet eingeräumt.
Die Kunstwerke und Bildrechte bleiben selbstverständlich Eigentum der Urheber.

Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Liestal/Schweiz. Dies gilt auch für Ansprüche, die im gerichtlichen Mahnverfahren geltend gemacht werden.

Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Ausschreibung unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Vertragspartner sind dann dazu verpflichtet, die unwirksamen Bestimmungen durch andere, wirksame Bestimmungen zu ersetzen, die insbesondere im Hinblick auf den verfolgten wirtschaftlichen Zweck, den ungültigen Bestimmungen möglichst nahe kommen.


Ihre Internet-Kunstgalerie Butterbrot, SUISSE ARTE wünscht Ihnen viel Erfolg!